Ausschreibung für Luftenergiespeicherung
Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen durch. Alle Angaben sind unter
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen?
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39 bis 39i EEG sind einschlägig. Gebotstermin 1.
Wer kann an Ausschreibungen teilnehmen?
An den Ausschreibungen kann grundsätzlich jeder teilnehmen. Es handelt sich um ein projektbezogenes Verfahren. Das heißt, die Zuschläge werden den im Register gemeldeten und in den Geboten angegebenen Genehmigungen zugeordnet. Ein Bieterbezug besteht dahingehend, dass der Bieter bis zur Rückerstattung der Schuldner der Sicherheiten bleibt.
Welche Biomasseanlagen sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen?
Bestehende Biomasseanlagen können auch mit einer geringeren installierten Leistung teilnehmen. Neu in Betrieb genommene Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von 150 kW oder weniger sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und können nach den Bestimmungen des EEG gefördert werden.
Wann wird das Ausschreibungsvolumen verteilt?
in den Jahren 2026 bis 2028 jeweils zu dem Gebotstermin am 1. Juni. in den Jahren 2026 bis 2028 jeweils 300 Megawatt zu installierende Leistung. 2 Das Ausschreibungsvolumen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 wird jeweils gleichmäßig auf die Gebotstermine eines Kalenderjahres verteilt.