Umweltverträglichkeitsprüfung eines Luftkompressions-Energiespeicherkraftwerks
Anmeldungen. Abrechnung von Bauleistungen nach VOB-C 2019/2023 und HVA-A StB 2023 399,00 €; Entsorgung von Ausbaustoffen und Aushubböden im kommunalen Tiefbau und Landschaftsbau 399,00 €; Das deutsche Patent und Gebrauchsmuster für Einsteiger 399,00 €; Die neue "Mantelverordnung" 469,00 € Verträge am Bau 399,00 €; Unfälle mit
Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in ein konzentriertes Genehmigungsverfahren eingebettet, in dem eine Behörde, die Landesregierung, alle für die Verwirklichung eines Vorhabens relevanten Materiengesetze anwendet. Mit dem Antrag ist vom Projektwerber/von der Projektwerberin eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vorzulegen.
Was ist die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung?
Mit der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat die Bundesregierung die Orientierung im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) erleichtert.
Wann wurde das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geändert?
September 2017 (BGBl. I Seite 3370) geändert worden ist. Mit der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 hat die Bundesregierung die Orientierung im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) erleichtert.
Was ist eine Umweltverträglichkeitserklärung?
Mit dem Antrag ist vom Projektwerber/von der Projektwerberin eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vorzulegen. Darin sind das Vorhaben, die wichtigsten geprüften Alternativen, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen zu beschreiben.
Welche Umweltauswirkungen müssen bei der Vorprüfung berücksichtigt werden?
Die Vorprüfung darf sich nicht nur auf die durch die Verbreiterung (Bau der Rad- und Fußgängerwege) neu hinzukommenden Umweltauswirkungen beschränken. Entspre chend § 3c Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 3b Abs. 3 UVPG müssen vielmehr auch die Umwelt auswirkungen der bestehenden, bislang noch nicht UVP-pflichtigen Straße berücksich tigt werden. 4.4.
Wann muss ein Änderungsvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden?
Werden solche Vorhaben geändert oder erweitert, muss das Änderungs- oder Erweite rungsvorhaben nach der UVP-Richtlinie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, wenn es erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (vgl. die Ausführungen im vorangegangenen Abschnitt).