Dokument zur Subventionsrichtlinie für Energiespeicherunternehmen
optimale Subventionen und Steuern für fluktuierende erneuerbare Energien und Speicher 1 Der Beitrag fasst die Ergebnisse von Helm und Mier (2021) zusam-men. Eine genaue
Welche Richtlinien gibt es zur Energieeffizienz?
Die Anwendung der vorliegenden Richtlinie berührt deshalb nicht die Richtlinie 2005/36/EG. Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S.1).
Welche Richtlinien gibt es zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen?
Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33). Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.
Was sind die Rechtsvorschriften der Union für den Energiebinnenmarkt?
Die Rechtsvorschriften der Union für den Energiebinnenmarkt enthalten Begriffsbestimmungen für den Elektrizitätssektor im Allgemeinen. Im Interesse der Rechtssicherheit und der Klarheit ist es angebracht, diese Begriffsbestimmungen in dieser Richtlinie zu verwenden.
Was ist die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen?
Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE? Die Richtlinie bewirkt eine Neufassung und Aufhebung bisheriger Rechtsvorschriften (Richtlinie 2009/28/EG, Richtlinie (EU) 2015/1513 und Richtlinie 2013/18/EU des Rates).
Welche Richtlinien regeln die geologische Speicherung von Kohlendioxid?
April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114).
Was ist der Rahmen für die künftige Energie- und Energiepolitik?
Durch die Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030 wurde ein Rahmen für die künftige Energie- und Klimapolitik der Union festgelegt und zu einem gemeinsamen Verständnis beigetragen, wie diese Politikbereiche nach 2020 weiterzuentwickeln sind.