Untersuchung zum aktuellen Stand des gemeinsamen Energiespeicherbaus
Ziel der Untersuchung ist ein umfassender Überblick über den aktuellen Stand und die Perspektiven heutiger und zukünftiger Möglichkeiten der Energiespeicherung in Anwendung
Wann kommt der nächste Gasspeicher?
In einer Durchführungsverordnung auf Grundlage der EU-Gasspeicherungsverordnung hat die Kommission Zwischenziele festgelegt, und zwar für Februar, Mai, Juli und September 2023. Am Ende soll in den Mitgliedstaaten mit Gasspeichern ein Füllstand von 90 Prozent stehen, Stichtag ist der 1. November 2023.
Wie hoch ist der Füllstand der Gasspeicher?
Am Ende soll in den Mitgliedstaaten mit Gasspeichern ein Füllstand von 90 Prozent stehen, Stichtag ist der 1. November 2023. Gut befüllte unterirdische Gasspeicheranlagen tragen zur Sicherheit der Gasversorgung bei. Sie stellen zusätzliches Gas für die Wärmeversorgung bereit, im Winter und im Falle hoher Nachfrage oder Versorgungsunterbrechungen.
Wie kann man die Energieversorgungssicherheit gewährleisten?
dank gut koordinierter Maßnahmen zur Befüllung der Gasspeicher, der Diversifizierung der Energieimportrouten und -infrastruktur, Investitionen in erneuerbare Energie und Energieeffizienz sowie dank der gemeinsamen Anstrengungen zur Senkung der Energienachfrage besser darauf vorbereitet, ihre Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten.
Welche Aufgaben hat die Energiewende?
die Entwicklung sauberer Energiequellen, der Netze und stabiler Märkte in ganz Europa unterstützen.
Welche Vorteile bietet eine unterirdische Speicheranlage?
Gut befüllte unterirdische Speicheranlagen tragen dazu bei, die Gasversorgung in der Union und eine Stabilität des Marktes zu sichern. Auch kann so unser Energiesystem besser damit umgehen, wenn die Nachfrage stark steigt oder die Versorgung phasenweise einbricht oder unterbrochen wird.
Wie geht es weiter mit der erneuerbaren Energie?
Bei den neuen Onshore- und Offshore-Windenergiekapazitäten war gegenüber 2021 ein Zuwachs von 45 % zu verzeichnen; Es wurden legislative Zielvorgaben für einen Mindestanteil von 42,5 % erneuerbarer Energien in der EU bis 2030 vereinbart, sowie das Ziel ins Auge gefasst, 45 % zu erreichen.