Neue Lagerbedingungen für Energieflusssäure
Die intelligente Logistik bezieht sich auf die Anwendung neuer Technologien, wie „Blockchain" oder „Big Data", die zur Optimierung der Prozesse, die innerhalb und außerhalb des Lagers stattfinden, genutzt
Was ist bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten zu beachten?
3 Bei der ausschließlichen Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 55 °C kann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auf die Festlegung von zusätzlichen / besonderen Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 7 und 12 verzichtet werden. Das trifft insbesondere auf Diesel-kraftstoff und Heizöl zu.
Welche Forderungen gelten für Lager für entzündbare Flüssigkeiten?
Für Lager für entzündbare Flüssigkeiten Kat. 1, 2 und 3 über 200 kg bzw. 1000 kg gelten die zusätzlichen Forderungen der Abschn. 6, 7 und 12 TRGS 510. Werden Gefahrstoffe in Arbeitsräumen gelagert, ist dies nur in besonderen Einrichtungen, z. B. geeigneten Sicherheitsschränken, zulässig.
Welche Anforderungen gelten für die Lagerung unterschiedlicher Gefahrstoffe?
Die Anforderungen dieses Abschnitts 13 gelten für die Lagerung unterschiedlicher Ge-fahrstoffe, wenn Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist. Abweichend von Absatz 1 brauchen die Maßnahmen dieses Abschnitts bei einer Ge-samtmenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg nicht ergriffen zu werden.
Was ist bei der Lagerung von akut toxischen Gefahrstoffen zu beachten?
Bei der Lagerung von akut toxischen Gefahrstoffen, die nicht als giftig oder sehr giftig im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG einzustufen waren, kann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auf die zusätzlichen / besonderen Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 7 und 8 verzichtet werden.
Wie hoch ist die zulässige Lagermenge?
Für die Bestimmung der zulässigen Lagermengen im Sinne dieses Abschnitts 12.2 be-trägt die anzusetzende Lagermenge abweichend von Abschnitt 12.1 Absatz 2 bei restentleer-ten Behältern 0,5 % des Fassungsvermögens der Behälter, da vorausgesetzt wird, dass die Restmengen in diesen Behältern weniger als 0,5 % ihres Fassungsvermögens betragen.
Was muss ich bei der Lagerung von brennbaren Gefahrstoffen beachten?
Bei der Lagerung von brennbaren Gefahrstoffen müssen grundlegende Maßnahmen zum Brandschutz beachtet werden, wenn die nachfolgend aufgeführten Stoffe in gefahrdrohenden Mengen gelagert werden: entzündbare Flüssigkeiten, gekennzeichnet mit H224, H225, H226 bzw. R10, R11, R12