Verfahren für den Netzanschluss unabhängiger Energiespeicherkraftwerke
Die folgende ildung zeigt übersichtlich den Prozess, in welchen Schritten die Vergabe von Netzschlusskapazitäten für Ihre Kraftwerke bzw. Ihren Speicher – unabhängig von der
Was ist ein proaktiver Ausbau von Netz-Anschlusskapazitäten?
Durch den proaktiven Ausbau von Netz-anschlusskapazitäten kann der Netzbe-treiber Standortsignale für den Zubau der erneuerbaren Energien senden und damit verfügbare Kapazität im Verteil-netz nutzen. Dadurch kann eine Nach-verdichtung erfolgen und die Auslas-tung des bestehenden Netzes erhöht werden.
Was ist eine erneuerbare Energie-Anlage?
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist daher eine Sonderregelung für den vorrangigen Anschluss von EE -Anlagen vorgesehen. Eine Erneuerbare-Energien-Anlage (kurz EE -Anlage) erzeugt Strom aus Energiequellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse. Beispiele sind Photovoltaik- oder Windkraftanlagen sowie Wasserkraftwerke.
Wie geht es weiter mit den Netzanschlussbegehren?
Ab dem 1. Januar 2025 sollen neue gesetzliche Vorgaben (§ 8 Abs. 7 EEG) zu einer deutlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Bearbeitung von Netzanschlussbegehren führen. Die Netzbetreiber sind demnach künftig dazu verpflichtet, bei EE -Anlagen bis 30 kW mit bereits bestehenden Hausanschlüssen
Was sind die Ziele der Energiewende?
Die Ziele der Energiewende sind in Höhe und Geschwindigkeit beispiellos. Herkömmliche Konzepte zum Netzanschluss kommen beim massiven Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen an ihre Gren-zen. Neue Ideen und Lösungsansätze sind nötig, um das Ziel Klimaneutralität schnell, kostengünstig und technisch efizient zu erreichen.
Wie geht es weiter mit der erneuerbaren Energie?
Im Rahmen des »Osterpakets« hat die Bundesregierung im Jahr 2022 die Weichen gestellt, um mit einem kon-sequenten, deutlich schnelleren Aus-bau den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % zu steigern.
Was ist das Erneuerbare-Energie-Gesetz?
Nach § 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz ist der Netzbetreiber verpflichtet, für jede Netzanschlussanfrage über 30 kW einzeln den technisch und wirtschaft-lich günstigsten Netzverknüpfungs-punkt zu bestimmen.