Neue Bedingungen für den Bau von Energiespeichern
Der BDEW fordert, die klaren regulatorischen Vorgaben für den Prozess der Energiespeicherung und für Energiespeicher nach den Vorgaben der
Welche Herausforderungen gibt es bei der Stromspeicherung?
Neben den technologischen Herausforderungen, die es bei der Stromspeicherung zu meistern gilt, sind auch die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Aufbau neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Speicherung entscheidend. Auf Ebene der EU wurden hierzu in den vergangenen Jahren unionsrechtlich erste Vorgaben geschaffen.
Wie verändert sich der Stromspeicher im Zuge der Energiewende?
Die Geschäftsmodelle, in denen Stromspeicher betrieben werden, haben sich im Zuge der Energiewende deut-lich verändert. Pumpspeicher reagieren oft nicht mehr auf die Verbrauchsspitze zur Mittagszeit, sondern auf die PV-Er-zeugungsspitze und können bei sonnigem Wetter zwei Zyklen an einem Tag durchlaufen.
Welche Vorteile bietet der Bau und Ausbau von Speichern?
Der Bau und Ausbau von Speichern sollte Altmann zufolge vorrangig auf bereits bestehenden Industrie- und Kraftwerksstandorten erfolgen, „auch während ihrer aktiven Betriebsphase“. Die Investitionen an diesen Standorten seien ökologisch vorteilhaft und ermöglichten die Hebung von Systemeffekten im bestehenden Stromnetz.
Was ist ein Energiespeicher?
Energiespeicher nehmen an der Schnittstelle zwischen volatiler Erzeugung und Verbrauch eine Pufferfunktion ein und leisten mit dieser Flexibilität einen wertvollen Beitrag für die Transformation des Energiemarkts.
Was sind die Vorteile eines Energiespeichers?
Energiespeicher sind netzdienlich und in volkswirtschaftlicher Hinsicht absolut sinnvoll. Die Speicherbetreiber selbst profitieren davon: Diese können den zur Mittagszeit überschüssigen Grünstrom in ihren Anlagen speichern und ihn, steigen die Nachfrage und die Preise, wieder ins Netz zurückleiten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Speicher und einem Energierecht?
Im Gegenteil, er wird durch die unsichere Rechtslage massiv ausgebremst: In Deutschland gibt es zurzeit keine auf Speicher ausgelegte Gesetzgebung. Das Energierecht ist nur auf die Erzeugung, den Transport und den Verbrauch von Strom ausgelegt und kennt somit nur Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen, aber keine Speicher.