Markenzeichen für Energiespeicherschränke
Hier finden Sie die häufigsten Fragen & Antworten rund um den Schutz von Marken und Logos in Deutschland, europaweit und international.. ACHTUNG: Schutz für Unternehmensnamen (nicht: reine Produktnamen!) gibt es aber
Was ist die Kennzeichnung des Energieverbrauchs?
Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs gibt im Europäischen Wirtschaftsraum Auskunft über die Energieeffizienz von Elektrogeräten und weiteren Energieverbrauchern. Sie soll dem Nutzer den realen Energieverbrauch eines Gerätes transparent machen, einen Vergleich ermöglichen und bei einer Kaufentscheidung als Orientierungshilfe dienen.
Was ist die neue Energieeffizienz Kennzeichnung?
Die neue Kennzeichnung liefert keine Prognose des künftigen Energieverbrauchs oder der möglichen Energieeinsparung. Die Kennzeichnung gibt die Energieeffizienz neuer Heizgeräte unter einheitlichen Bedingungen an. Das ist nützlich, wenn ein Heizgerät ausgewählt wird.
Was ist die Energieverbrauchskennzeichnung von Wohnraumlüftern?
Die Energieverbrauchskennzeichnung von Wohnraumlüftern wird in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Wohnraumlüftungsgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch geregelt.
Welche Produkte sind energiekennzeichnungspflichtig?
Die Anzahl energiekennzeichnungspflichtiger Produktgruppen wächst kontinuierlich und umfasst heute Heiz-, Lüftungs- und Kühlgeräte, Fernseher, Weiße Ware wie Kühlschränke und Geschirrspüler, Backöfen, Staubsauger und Beleuchtung.
Was ist die Energieverbrauchskennzeichnung von Klimaanlagen?
Die Energieverbrauchskennzeichnung von Klimaanlagen wird in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission vom 4. Mai 2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch geregelt.
Was ist die neue energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung?
Am 1. August 2017 ist die neue EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung in Kraft getreten. Die "Plusklassen" wurden abgeschafft und die Buchstaben A bis G decken nun wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab, wobei die erste Effizienzklasse A zunächst freigelassen wird, um technische Innovationen zu ermöglichen.