Deutsche Kernenergiespeicher-Registrierung
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Wann ist die Registrierung verpflichtend?
● Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob Strom ins Stromnetz eingespeist wird und ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. 3.
Wie registriere ich eine Solaranlage?
Wenn Sie als Privatperson eine Solaranlage oder einen Batteriespeicher in Betrieb nehmen, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister eintragen. Die Registrierung können Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur direkt selbst online vornehmen.
Wie registriere ich mich bei der Bundesnetzagentur?
Die Registrierung können Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur direkt selbst online vornehmen. Wir geben Ihnen auf dieser Seite einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Marktstammdatenregister. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Informationsseiten der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister.
Wann ist ein Stromspeicher registriert?
Registrierungspflichtig sind alle Stromspeicher, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien einspeichern und nach dem 31.07.2014 in Betrieb gingen. Für alle anderen Stromspeicher besteht die Registrierungspflicht, wenn sie nach dem 30.06.2017 in Betrieb gegangen sind.
Wann müssen Anlagen registriert werden?
Mit der Änderung wird ein Gleichlauf mit den Übergangsfristen des Marktstammdatenre-gisters erreicht. Anlagen, für deren Registrierung nach § 25 der Marktstammdatenregisterverordnung eine Über-gangsfrist von 24 Monaten gilt, müssen bis zum 31. Januar 2021 registriert sein.
Wann kann eine Inbetriebnahme registriert werden?
Eine Inbetriebnahme kann erst registriert werden, nachdem die Einheit in Betrieb genommen wurde. Davor ist nur die Registrierung der Einheit im Status „In Planung“ möglich. 5.