Bekanntgabe eines Flächennutzungsplans für ein Energiespeicherkraftwerk
Grundsätzlich sind gesetzlich zwei verschiedene Möglichkeiten geregelt, nach denen eine Bekanntgabe eines elektronisch übermittelten Verwaltungsakts über die Online-Geschäftsstelle möglich ist: Eine elektronische Übermittlung mit Zugangsfiktion (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X) sowie eine Bekanntgabe durch Abruf des Betroffenen (§ 37 Abs. 2a Satz 1 SGB X).
Wer genehmigt den Flächennutzungsplan?
Nach § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan nach Satz 2 der Vorschrift wirksam.
Wann ist die Bekanntmachung eines Flächennutzungsplanes fehlerhaft?
Die Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplanes ist fehlerhaft, wenn der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie nicht ausreichend beschrieben wurde (siehe hierzu die konkrete Fallkonstellation der Entscheidung BVerwG, Urteil vom 29.10.2020, 4 CN 2/19).
Warum kann der Flächennutzungsplan keine Konzentrationswirkung aufweisen?
Der Flächennutzungsplan, der von Ausweisungen zugunsten der Windener-gie entlastet ist, kann jetzt keine Konzentrationswirkung aufweisen, weil die 242 Vgl. dazu Kümper, UPR 2020, 171. 243 Jarass/Kment, BauGB Kommentar, 2017, § 35 Rn. 80. Gemeinde für sich nicht die Anforderungen des Windenergie-Beitragswerts erfüllt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Flächennutzungsplan und einem Bebauungsplan?
Der Flächennutzungsplan liefert deutlich weniger detaillierte Angaben als der Bebauungsplan. Er zeigt die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Bebauungsplan hingegen ist parzellengenau. Er zeigt konkrete Festsetzungen für die Bebauung einzelner Grundstücke. Der Flächennutzungsplan gilt für die ganze Kommune.
Was tun wenn der Flächennutzungsplan nicht berücksichtigt wird?
Falls Ihre Einwendungen nicht berücksichtigt werden und Sie weiterhin der Ansicht sind, dass die Änderung des Flächennutzungsplans rechtswidrig ist, können Sie gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Verwaltungsgericht kann überprüfen, ob die Änderungen rechtmäßig sind.
Was passiert wenn die 30 Änderung des Flächennutzungsplans unwirksam ist?
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplans hat die 29. Änderung nicht aufgehoben, sondern soll sie als zeitlich spätere Darstellung verdrängen. Sollte die 30. Änderung indes unwirksam sein, wären Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit den Darstellungen der 29. Änderung zu beurteilen.