Phasenfolge für den Anschluss des Energiespeichernetzes
Die Deutsche Normungsroadmap Energiespeicher, die Ihnen nunmehr in zweiter Auflage vorliegt, gibt einen Überblick über den Stand der Normierung von Energiespeichern und zeigt auf,
Welche Technischen Regeln gelten für den Anschluss von Speichern?
Grundsätzlich sind für den Anschluss und den Betrieb von Speichern die bekannten technischen Regeln (z. B. VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, TAB) einzuhalten. Die Komplexität der Thematik und die Zunahme des Einsatzes von Speichern erfordern erläuternde Hinweise und praxisnahe Beispiele.
Wer ist an der Erstellung von Speichern am Niederspannungsnetz beteiligt?
Die Konzepte umfassen die gängigsten Varianten und stellen damit eine bundesweite Orientierung dar. An der Erstellung und stetigen Überarbeitung der Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz sind Netzbetreiber, Hersteller, das Elektrohandwerk (ZVEH) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt beteiligt.
Was sind die netztechnischen und netzbetrieblichen Anforderungen an Speicher?
Insbesondere die netztechnischen und netzbetrieblichen Anforderungen an Speicher sind dabei so zu formulieren, dass der sichere und zuverlässige Netzbetrieb erhalten wird und keine zusätzlichen Gefährdungen für Personen und Sachgegenstände entstehen.
Was ist ein Netzanschlusspunkt?
Der Hinweis gilt für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Speichern oder Speichersystemen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen und parallel mit dem Netz eines Netzbetreibers betrieben werden (Netzanschlusspunkt am Niederspannungsnetz). Hier sind insbesondere Änderungen an Speichern bzw.
Welche Normen gibt es für Elektrische Energiespeichersysteme?
Die Normenreihe DIN EN IEC 62933 Elektrische Energiespeichersysteme (EES-Systeme) mit ihren fünf Teilen mit Technischen Spezifikationen ist aktuell in der Fassung von 2019 in Kraft. Darüber hinaus wurde für den Anschluss von Speichern an die Netze die VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 weiterentwickelt.
Welche Anwendungen sind an das Niederspannungsnetz angeschlossen?
Anwendungen zur Elektromobilität (z.B. Ladestationen) sind ebenfalls eingeschlossen. Der Hinweis gilt für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Speichern oder Speichersystemen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen und parallel mit dem Netz eines Netzbetreibers betrieben werden (Netzanschlusspunkt am Niederspannungsnetz).