Netzanschluss plus Energiespeicher
Ein neuer VDE FNN-Hinweis gibt Empfehlungen, wie sich mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück leichter für den Betrieb von Wallboxen,
Wer übernimmt die Angaben für den Netzanschluss?
In der Regel übernimmt der beauftragte Installateur (oder Verkäufer) der Solaranlage für seine Kundinnen und Kunden die Mitteilung und Klärung der erforderlichen Angaben für den Netzanschluss gegenüber dem Netzbetreiber. Weitere Informationen: Netzanschluss EE-Anlagen Muss die Solaranlage im Marktstammdatenregister registriert werden? Ja.
Kann man die EE-Anlage mit dem Netz verbinden?
Nein. Sowohl die Regelungen zur Förderung als auch die sonstigen Rechte und Pflichten des EEG ( z.B. zum Netzanschluss, zum Einspeisevorrang, zu technischen Anforderungen, zu Mitteilungs- und Zuordnungspflichten usw.) setzen eine unmittelbare oder mittelbare Verknüpfung zwischen der EE -Anlage und dem Netz voraus.
Kann man Strom ins Netz einspeisen?
Grundsätzlich ja. Die Einspeisung von Strom in das Netz und der Bezug (die „Entnahme“) von Strom aus dem Netz müssen stets gemessen und bilanziert werden (§ 4 Abs. 3 StromNZV ). Dies ist wichtig, um das Stromsystem stabil zu halten.
Wie funktioniert ein gemeinsames Netzanschluss im Mehrfamilienhaus?
Im Mehrfamilienhaus betrifft dies vor allem die Nutzung des gemeinsamen Netzanschlusses. VDE FNN hat hierfür nun eine pragmatische Umsetzungshilfe veröffentlicht.“ Erzeugungsanlagen, Speicher oder Ladeeinrichtungen werden grundsätzlich über den bestehenden Netzanschluss der jeweiligen Kundenanlage an das Stromnetz angeschlossen.
Wer ist an der Erstellung von Speichern am Niederspannungsnetz beteiligt?
Die Konzepte umfassen die gängigsten Varianten und stellen damit eine bundesweite Orientierung dar. An der Erstellung und stetigen Überarbeitung der Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz sind Netzbetreiber, Hersteller, das Elektrohandwerk (ZVEH) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt beteiligt.
Was ist ein mittelbarer Netzanschluss?
Diese Regelungen gelten auch dann, wenn die Solaranlage über die Kundenanlage, also über die Stromleitungen im Haus, mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden wird. Ein solcher „mittelbarer“ Netzanschluss entspricht heute dem Standardfall beim Anschluss von Aufdach- und Balkon-Solaranlagen. Weitere Informationen: Netzanschluss EE-Anlagen