Netzgekoppelte Energiespeicher-Busanbindung
Dieser Teil von IEC 62446 ist ausschließlich für netzgekoppelte PV-Systeme erarbeitet worden und gilt nicht für Systeme mit Energiespeichern (z. B. Batterien) oder Hybridsysteme. Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für: DIN EN
Wer ist an der Erstellung von Speichern am Niederspannungsnetz beteiligt?
Die Konzepte umfassen die gängigsten Varianten und stellen damit eine bundesweite Orientierung dar. An der Erstellung und stetigen Überarbeitung der Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz sind Netzbetreiber, Hersteller, das Elektrohandwerk (ZVEH) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt beteiligt.
Welche Normen gibt es für Elektrische Energiespeichersysteme?
Die Normenreihe DIN EN IEC 62933 Elektrische Energiespeichersysteme (EES-Systeme) mit ihren fünf Teilen mit Technischen Spezifikationen ist aktuell in der Fassung von 2019 in Kraft. Darüber hinaus wurde für den Anschluss von Speichern an die Netze die VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 weiterentwickelt.
Wie viele Erzeugeranlagen werden künftig an das Netz angeschlossen?
Einerseits haben die Netzbetreiber eine Anschlusspflicht für Erzeugungsanlagen aus Sonnen-, Wind-, Wasserkraft und Biomasse. Andererseits werden statt ein paar Tausend künftig mehrere Millionen Erzeugeranlagen an die Netze angeschlossen werden. Und hinzukommen die Speicher großer und kleiner Anlagen, die ebenfalls in das Netz einspeisen sollen.
Wie geht es weiter mit der erneuerbaren Energie?
Im ersten Quartal 2023 trugen die Erneuerbaren Energien bereits rund 50 Prozent zum Strombedarf in Deutschland bei. Deren volatile Verfügbarkeit und die stark schwankende Nachfrage machen den Einsatz von Speichertechnologien aber zur zentralen Herausforderung.
Wie kann ein lokaler Netzbetreiber die Netzoptimierung voranbringen?
Je mehr ein lokaler Netzbetreiber auf solche regelbaren Lasten und Speicherpotenziale zurückgreifen kann, desto eher kann er in seiner Region die Netzoptimierung dezentraler Energieleistung voranbringen und auf den kostspieligen und langwierigen Ausbau des Netzes reduzieren beziehungsweise verzichten.
Wie geht es weiter mit Speichertechnologien?
Gleichwohl sind Speichertechnologien noch unzureichend in die Strommarktmechanismen eingebunden. Die Bundesnetzagentur hat dafür Ende 2022 ein erstes Eckpunktepapier vorgelegt, das gegenwärtig in der Beratung ist. Auf EU-Ebene wird gefordert, dass die Netzbetreiber künftig selber Speichertechnologien einsetzen und betreiben sollen dürfen.