Deklarationspflichten für im Bau befindliche Energiespeicherprojekte
kann man einen Mietvertrag für eine zum Zeitpunkt des Abschlusses noch im Bau befindliche Wohnung wieder kündigen, wenn entweder der Einzugstermin nicht gehalten werden kann oder das Resultat doch nicht den Erwartungen entspricht? Sollte bzw. kann man solche Vorbehalte im Mietvertrag festhalten oder wäre es besser zunächst eine Art
Welche Vorschriften gibt es für die Energiespeicherung?
ndesgesetzgeber nicht umgesetzt.Es finden sich überdies Vorschriften zu den sog. Bürger-energiegemeinschaften (Art. 16 Elt-RL), die gemäß ihrer Definition au h im Bereich der Energiespeicherung tätig sein können (Art. 2 Nr. 11 c) Elt-RL). Die Regelungen der Richtlinie zielen dara
Welche Herausforderungen gibt es bei der Stromspeicherung?
Neben den technologischen Herausforderungen, die es bei der Stromspeicherung zu meistern gilt, sind auch die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Aufbau neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Speicherung entscheidend. Auf Ebene der EU wurden hierzu in den vergangenen Jahren unionsrechtlich erste Vorgaben geschaffen.
Wie geht es weiter mit der Dekarbonisierung der Stromversorgung bis 2050?
Im Blick auf die langfristigen Ziele der Dekarbonisierung der Stromversorgung bis 2050 lässt sich erwarten, dass die Frage des zeitlichen Ausgleichs von Erzeugung und Verbrauch eine neue Dynamik entfalten dürfte.
Welche Risiken birgt der Umbau der Energiewirtschaft?
Die mit tiefgreifenden Sonderregeln einhergehenden Kollateralschäden und Risiken wären gerade in der Phase des Umbaus der Energiewirtschaft auf ein volatiles, dezentrales, lastfernes und kleinteiligeres System unkal-kulierbar und mit hohen Risiken verbunden.
Welche Umlagen werden bei der Einspeicherung fällig?
Freistellung von der EEG-, der KWK- und der Offshore-Umlage: Für den Verbrauch von Netzstrom bei der Einspeicherung werden dann keine Umlagen fällig, wenn der später wieder erzeugte Strom vollstän-dig ins Netz eingespeist wird.
Welche gesetzlichen Umlagen gibt es bei der Nutzung des öffentlichen Netzes?
tritten war – die gesetzlichen Umlagen bei der Nutzung des öffentlichen Netzes. Dies hat der Bundesge-richtshof im Jahr 2017 für die KWKG-Umlage, die Umlage für individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG und die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18