Ausschreibung für Energiespeicher für Kraftwerke ausgesetzt
Das Fraunhofer ISE entwickelt und optimiert Wärme- und Kältespeicher für Gebäude sowie für Kraftwerke und industrielle Anwendungen. Der Temperaturbereich reicht dabei von -30 bis 1400 °C. Wir unterstützen Hersteller von Materialien, Komponenten und Systemen sowie Endkunden entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Wann finden die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen statt?
Mai und zum 1. September eines Jahres durchgeführt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021) und in der Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (InnAusV). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39n EEG sowie Regelungen der InnAusV sind einschlägig.
Was ist die größte Beschaffung von Energiespeichern in China?
Perfekte Gelegenheit! Krypto-Boom mit dieser Aktie voll ausnutzen! Die Ausschreibung ist die größte Beschaffung von Energiespeichern in der Geschichte Chinas.
Wann kommt die nächste innovationsausschreibung für Photovoltaikkraftwerke?
Bei der jüngsten Innovationsausschreibung wurden ausschließlich Vorhaben für Photovoltaikkraftwerke plus Speicher eingereicht. Foto: Tesvolt 400 Megawatt hatte die Bundesnetzagentur bei der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. September 2023 ausgeschrieben.
Was ist ein Kombikraftwerk?
Kombikraftwerke bestehend aus Batteriespeichern und Photovoltaikanlagen können die Abregelung des erzeugten Solarstroms mindern und höhere Erlöse für die Betreiber erzielen. Dazu braucht es aber eine gute technische Auslegung der Anlage, ein passendes Vermarktungskonzept und etwas Mut.
Wie hoch ist der Zuschlag für Photovoltaik-Speicher-Kombikraftwerke?
32 Gebote für Photovoltaik-Speicher-Kombikraftwerke mit einer Zuschlagsmenge von 408 Megawatt erhielten bei der jüngsten Innovationsausschreibung einen Zuschlag. Der Bundesnetzagentur zufolge lag der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 8,33 Cent pro Kilowattstunde. 29. September 2023 Petra Hannen
Was sind die Anforderungen an bietende und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen?
Die Anforderungen an Bietende und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen sind im § 30 EEG 2023 festgelegt. Das umfasst neben persönlichen Daten, dem Energieträger, Gebotstermin und Gebotswert auch die Gebotsmenge, die grundsätzlich mehr als 1 MW umfassen muss.