Ankündigung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Batteriespeicherkraftwerke
Drucken; Senden; zur Inhaltsübersicht; Veröffentlichungsdatum:20.03.2008 Inkrafttreten23.12.2014 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.12.2014 bis 12.09.2018 Außer Kraft Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172) Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 47 Gliederungsnummer:790-a-3
Wann kommt die neue Batterieverordnung?
Die neuen Vorschriften enthalten strengere Sammelziele für Gerätebatterien (45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030) und für Batterien von leichten Verkehrsmitteln (51 Prozent bis 2028, 61 Prozent bis 2031).
Wann tritt die Batterierichtlinie in Kraft?
Mit der neuen Verordnung über Batterien und Altbatterien wird die Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 abgelöst. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung in Kraft und wird in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein wird. Damit ist noch im Juli 2023 zu rechnen.
Welche Vorgaben gibt es für die Sammlung von Batterien?
Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU; Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: für Gerätebatterien - 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel - 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031;
Welche Batterien sind verpflichtend?
Dies wird für Batterien für Elektrofahrzeuge (EV), für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) und für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend sein. Außerdem wird dieses Etikett die gesamte Lebensdauer der Batterie abdecken.
Was sind die neue Vorschriften für Batterien und Altbatterien?
Am Mittwoch hat das Parlament neue Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet. Mit 587 zu 9 Stimmen bei 20 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine mit dem Rat erzielte Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien.
Was ist die Europäische Batterierichtlinie?
Sie ersetzt damit die bisherige Europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG und ist einer der Eckpfeiler des sog. European Green Deals und soll die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie den Lebenszyklus von Batterien bezüglich Klimaneutralität und Umweltschutz verbessern.