Neuer Energiespeicher implementiert Registrierungsmanagement
Mit der Batterieverordnung beschreibt die EU neue Wege in der Produktregulierung. Die Batterieverordnung regelt den kompletten Lebenszyklus eines Produktes – angefangen von der Rohstoffbeschaffung, den Einsatz von
Welche Stromspeicher müssen registriert werden?
Betreiber von ortsfesten Stromspeichern sind dazu verpflichtet, diese im Marktstammdatenregister zu registrie-ren. Sowohl EE-Stromspeicher1, in denen ausschließlich EE-Strom zur Einspeicherung verbraucht wird, als auch sonstige Stromspeicher müssen registriert werden ().
Wie lange dauert die Registrierung einer PV-Anlage?
Neu in Betrieb genommene PV-Anlagen und Batteriespeicher sind innerhalb eines Monats zu registrieren. Die Registrierungspflicht gilt jedoch nicht mehr nur für neue, sondern auch für sämtliche bestehende PV-Anlagen und Stromspeicher. Für Bestandsanlagen lief die Frist zur Registrierung bis zum 31.01.2021 (vgl. § 100 Abs. 1 Satz 5 EEG 2017).
Was ist ein Energiespeicher?
Energiespeicher nehmen an der Schnittstelle zwischen volatiler Erzeugung und Verbrauch eine Pufferfunktion ein und leisten mit dieser Flexibilität einen wertvollen Beitrag für die Transformation des Energiemarkts.
Wann erhält ein Anlagenbetreiber eine Förderung nach dem EEG?
Ein Anlagenbetreiber erhält nur dann eine Förderung nach dem EEG, wenn er seinen Verpflichtungen zur Datenübermittlung an den Netzbetreiber nach § 71 EEG erfüllt hat. Die Daten für die Jahresendabrechnung sind demnach anlagenscharf zur Verfügung zu stellen. Für einen EE-Stromspeicher ist damit ein separater Nachweis erforderlich.
Was ist die Speicherung von elektrischer Energie?
Home / Veröffentlichungen /Rechtliche bzw. regulatorische Rahmenbedingungen für Die Speicherung von elektrischer Energie ist ein wesentlicher Baustein für einen Strommarkt, der perspektivisch ausschließlich auf die Erzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien setzt.
Wann müssen Anlagen registriert werden?
Mit der Änderung wird ein Gleichlauf mit den Übergangsfristen des Marktstammdatenre-gisters erreicht. Anlagen, für deren Registrierung nach § 25 der Marktstammdatenregisterverordnung eine Über-gangsfrist von 24 Monaten gilt, müssen bis zum 31. Januar 2021 registriert sein.