Energiespeicherspezifikationen der Deutschen Energieverwaltung
Das Recht der Energiespeicherung nach der Energiewende – die neuen Regelungen zur Stromspeicherung im EnWG und EEG
Was ist ein Energiespeicher?
Im Zuge einer eigenständigen Speicherdefinition kann nun der energiewirtschaftliche Rahmen für Energiespeicher neu gedacht werden. Obwohl Speicher den Strom nur für eine bestimmte Zeit aufnehmen, um ihn später dem Stromnetz wieder zur Verfügung zu stellen, werden sie aktuell als Letztverbraucher von Strom eingestuft.
Welche Förderprogramme gibt es für Stromspeicher?
Speicherförderprogramme: Viele Bundesländer und die KfW fördern die Investition in Stromspeicher. Daneben werden erhebliche Forschungsmittel zugunsten von Stromspeichern aufgewandt.13 Zugunsten der Hersteller von Batteriespeichern werden zudem wirtschaftliche Vorteile bei der Investition und bei der Ansiedlung der Produktionsstätten gewährt.
Welche Regelungen gelten für den Stromverbrauch beim Einspeichern?
Für die auf den Stromverbrauch beim Einspeichern gelten darüber hinaus weitere Reduzierungs- und Befreiungsregelungen, die an die räumliche Entfer-nung, das Netz, aus dem die Entnahme erfolgt, die (summierte) installierte Erzeugungsleistung, die Anla-gensteuerung und den Eigenverbrauch anknüpfen.18
Wann entfällt die EEG-Umlage für denspeicherverlust?
Sofern in dem Stromspeicher Strommengen, für die unterschiedlich hohen Ansprüche auf Zahlung der EEG-Umlage bestehen, verbraucht werden, entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für den Speicherverlust in dem Verhältnis des Verbrauchs der unterschiedlichen Strommengen zueinander.
Was ist die EEG-Umlage beim Stromspeicher?
Die gesamte Erzeugung des Stromspeichers wird zur Ei- genversorgung (Z3) genutzt. Da der Verbrauch des vom Stromspeicher erzeugten Stroms umlagebefreit ist, kann in dieser Periode nicht saldiert werden und der Stromspeicherbetreiber muss für die aus dem Netz bezo- genen Strommengen die reguläre EEG-Umlage in Höhe von 65 € zahlen.
Was sind die unterschiedlichen betriebweisen von Stromspeichern?
Darin wird für die unter- schiedlichen Betriebsweisen von Stromspeichern unterschieden. Reiner Netzspeicher: Da nach § 61l Abs. 1 Satz 2 EEG vermutet wird, dass für den Verbrauch des ins Netz ein- gespeisten Strom die volle EEG-Umlage gezahlt wird, muss der Betreiber des Stromspeichers infolge der Sal- dierung selbst keine EEG-Umlage zahlen.