2022 Richtlinie für Energiespeicherbatterien eingeführt
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die neue EU-Richtlinie Ecodesign, auf Deutsch Ökodesign, welche neue Mindestanforderungen für Energie- und Ressourceneffizienz festlegt.Das Ziel dieser neuen Richtlinie ist es, die
Welche Batterien sind verpflichtend?
Dies wird für Batterien für Elektrofahrzeuge (EV), für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) und für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend sein. Außerdem wird dieses Etikett die gesamte Lebensdauer der Batterie abdecken.
Was ist die neue Batterierichtlinie?
Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, ergänzen. Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien vorgelegt.
Wann tritt die Batterie-Richtlinie in Kraft?
Die Verordnung trat am 17. August 2023 in Kraft und ersetzt die Batterie-Richtlinie (Richtlinie 2006/66/EG). Sie beschränkt weiterhin die Verwendung von Quecksilber und Kadmium in Batterien und führt eine Beschränkung für Blei in Gerätebatterien ein. Das Ziel besteht darin,
Welche Ziele verfolgt die EU-Ebene für E-Auto-Batterien?
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich auf die Nachhaltigkeit von Batterien verlassen können. Mit einem CO 2 -Fußabdruck für E-Auto-Batterien schaffen wir daher Transparenz. Ambitionierte Sammel- und Recyclingziele auf EU-Ebene sollen dafür sorgen, dass alte Batterien verlässlicher gesammelt und recycelt werden.
Was sind die Nachhaltigkeitsanforderungen für Batterien?
Mit der Entscheidung, Nachhaltigkeitsanforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien festzulegen, wird sichergestellt, dass die Umweltauswirkungen von Batterien so gering wie möglich gehalten werden.
Wie geht es weiter mit der erneuerbaren Energie?
Darüber hinaus sollen bis 2025 und 2030 spezifische Ziele für die Rückgewinnung wertvoller Materialien wie Kobalt, Lithium, Blei und Nickel erreicht werden. Mit der Verordnung soll der Übergang zu saubererer Mobilität erleichtert und ein größerer Anteil erneuerbarer Energien am EU-Energiemix erzielt werden.