Die neueste Richtlinie zur Spitzenausgleichsabrechnung für Energiespeicherkraftwerke
Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat die Musterrichtlinie über den baulichen Brandschutz in Industriebauten (Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL) überarbeitet. Sie wurde mit Stand Mai 2019 in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 2 des laufenden Jahres veröffentlicht.
Was ist die Energieeffizienz Richtlinie?
Diese Richtlinie trägt zur Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ und somit auch zur Union als einer alle einbeziehenden, fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft bei.
Was ist der Spitzenausgleich?
Mit der einjährigen Verlängerung des so genannten Spitzenausgleichs werden energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes angesichts der hohen Energiepreise unterstützt und die Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung gewährleistet.
Welche Maßnahmen können mit Energieeffizienz kombiniert werden?
Die Maßnahmen können mit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, der Bereitstellung von speziellen Informationen und technischer Hilfe im Bereich der Energieeffizienz für Marktteilnehmer wie die in Absatz 1 genannten kombiniert werden.
Wie werden Energieeffizienzverbesserungen in der Netzinfrastruktur ermittelt?
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2012/27/EU haben alle Mitgliedstaaten das Energieeffizienzpotenzial ihrer Gas- und Strominfrastruktur bewertet und konkrete Maßnahmen und Investitionen für die Einführung kosteneffizienter Energieeffizienzverbesserungen in der Netzinfrastruktur mit einem Zeitplan für ihre Einführung ermittelt.
Welche Richtlinien regeln die geologische Speicherung von Kohlendioxid?
April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114).
Wie werden Energieeinsparungen in vergleichbare Einheiten umgerechnet?
Zum Vergleich der Energieeinsparungen und zur Umrechnung in vergleichbare Einheiten sind die unteren Heizwerte nach Anhang VI der Verordnung (EU) 2018/2066 und die Primärenergiefaktoren in Absatz 2 des vorliegenden Artikels zu verwenden, sofern die Verwendung anderer Werte oder Faktoren nicht gerechtfertigt werden kann.