Konfigurationsstandard für die Energiespeicherkapazität optischer Speicherladestationen
Televes hat mit „Overlight" ein neues System für die optische Sat-ZF-Verteilung auf den Markt gebracht, das bisherige Lösungen mit optischen LNBs ersetzt.
Welche Normen gibt es für Ladestationen?
Für die Hersteller von Ladestationen sind vor allem die Produktnormen der Normenreihe IEC 61851 relevant, in der die Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge festgelegt sind. Für die Installation von Ladestationen ist die Errichtungsnorm OVE E 8101 (insbesondere Teil 722) wesentlich.
Welche Anforderungen gelten für den Betriebsmodus „Energiebezug“?
Die folgenden besonderen Anforderungen gelten für den Betriebsmodus „Energiebezug“ von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Ladevorgang) auf den Netzebenen 6 und 7 für AC und DC. Für den Betriebsmodus „Energielieferung“ (Entladevorgang) gelten immer die Regelungen der TOR D4. 4.1. Symmetrie [aktuelle Anforderung] 4.1.1. Symmetrischer Anschluss
Was ist ein physischer Zugriff auf die Technik innerhalb der Ladestation?
Der physische Zugriff auf die Technik innerhalb der Ladestation soll getrennt sowohl für das Personal des jeweiligen Verteilnetzbetreibers als auch für das Personal des Ladestationsbetreibers möglich sein (beispiels-weise Doppelschließzylinder oder Schließsystem).
Welche Regelungen gelten für den Betriebsmodus „Energielieferung“?
Für den Betriebsmodus „Energielieferung“ (Entladevorgang) gelten die Regelungen der TOR D4. Für den Betriebsmodus „Energiebezug“ (Ladevorgang) ist im Sinne der ISO 17409 bei P r ein cos von ≥ 0,95, im Leistungsbereich 5 % ≤P r < 100 % P r ein cos = 0,90 bis 1 einzuhalten. Unterhalb von 5% der Nennleistung P r
Was ist ein Standard zur Verankerung der Systemanforderungen?
Ein Standard zur Verankerung der Systemanforderungen (ba-sierend auf IEC 61851-23) befindet sich in der Antragsphase, die Erarbeitung eines Standards zur Beschreibung einer neuen Steckschnittstelle (Projektnummer IEC 63379) hat bereits be-gonnen. - Teil 20: 2. Generation Anforderungen an das Netzwerk- und Anwendungsprotokoll
Welche Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber anzumelden?
Zur Wahrung der Versorgungsqualität sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥3,6 kVA beim Netzbetreiber anzumelden. Bei Leistungen ab 12 kVA bedarf es jedenfalls der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers. Mode 2-Ladekabel (ICCB) sind analog o.a. Leistungsgrenzen ebenfalls anzumelden.