Subventionen für Energiespeicherkraftwerke im Haushalt
Die für September vorgesehenen Beratungen über den Haushalt für 2025 sollten verschoben werden, falls die Ampel-Politiker nicht rechtzeitig eine „ehrliche Planung" vorlegen sollten, sagte
Welche Energieträger werden subventioniert?
Andere Energieträger wie Braun- und Steinkohle sowie Gas- und Kernkraft werden ebenfalls durch verschiedene Maßnahmen subventioniert, z.B. durch Entlastungen bei der Ener-giesteuer, den Wegfall von externen Umweltkosten oder die Übernahme von Haftungsrisiken. 19
Wie viele Energiesubventionen gibt es?
Im Energiesektor sind Subventionen sehr vielfältig. Eine Studie der Europäischen Kommission un-terscheidet fünf Kategorien und 26 Instrumente zu Energiesubventionen.1 In der Studie wird fest-gestellt, dass in den letzten Jahren ein Anstieg der Energiesubventionen in Europa zu erkennen ist.
Was ist eine Subvention?
Dabei umfasst der Begriff „Subvention“ in der Diskussion eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich je nach Wirkung, Sektor und Verwen-dungsziel unterscheiden können. Dabei wird als erstes der Subventionsbegriff beleuchtet und auf den Energiesektor angewandt. Im Energiesektor sind Subventionen sehr vielfältig.
Wie hoch ist die speicherförderung in Sachsen-Anhalt?
Sachsen-Anhalts Speicherförderung umfasst einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent, gedeckelt bei 5000 Euro. Zusätzliche 1000 Euro gibt es für die Installation eines Ladepunktes mit mindestens 3,7 Kilowatt für die Elektromobilität. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen sowie Teilnehmende an Mieterstrommodellen.
Wie können erneuerbare-Energie-Anlagen mitfinanziert werden?
Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: „Investitionen der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, die den Transportnetzen vorgelagert sind, sowie Batteriespeicher für Erneuerbare-Energien-Anlagen können mitfinanziert werden (auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung).“
Welche Förderungen gibt es für erneuerbare Energien?
Mittlerweile gibt es zur bundesweiten Speicherförderung nur noch das Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“. Es handelt sich hierbei um einen zinsgünstigen Förderkredit für Strom und Wärme. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.