Aktuelle Nachrichten zu den Vorschriften für Energiespeicherbatterien in Deutschland
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor zu schaffen und die europäische Versorgungskette mit Batterien als Schlüsseltechnologie für die
Was ist die Batterierichtlinie?
Seit 2006 werden Batterien und Altbatterien auf EU-Ebene durch die Batterierichtlinie geregelt. Aufgrund neuer sozioökonomischer Bedingungen, technologischer Entwicklungen, Märkte und Verwendungszwecke von Batterien hat die Kommission vorgeschlagen, diese Richtlinie im Dezember 2020 zu überarbeiten.
Was sind die neue Vorschriften für Batterien und Altbatterien?
Am Mittwoch hat das Parlament neue Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet. Mit 587 zu 9 Stimmen bei 20 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine mit dem Rat erzielte Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien.
Wann kommt die neue Batterieverordnung?
Die neuen Vorschriften enthalten strengere Sammelziele für Gerätebatterien (45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030) und für Batterien von leichten Verkehrsmitteln (51 Prozent bis 2028, 61 Prozent bis 2031).
Welche Batterien sind verpflichtend?
Dies wird für Batterien für Elektrofahrzeuge (EV), für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) und für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend sein. Außerdem wird dieses Etikett die gesamte Lebensdauer der Batterie abdecken.
Welche Ziele verfolgt die EU-Ebene für E-Auto-Batterien?
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich auf die Nachhaltigkeit von Batterien verlassen können. Mit einem CO 2 -Fußabdruck für E-Auto-Batterien schaffen wir daher Transparenz. Ambitionierte Sammel- und Recyclingziele auf EU-Ebene sollen dafür sorgen, dass alte Batterien verlässlicher gesammelt und recycelt werden.
Welche Vorgaben gibt es für die Sammlung von Batterien?
Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU; Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: für Gerätebatterien - 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel - 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031;