Energiespeicherung und Blitzschutz
Energie- und Datenleitungen sind mit geeigneten Blitzstrom- und Überspannungs- schutzgeräten indirekt zu erden. Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist möglichst
Wie gefährlich ist der Blitzschutz bei Solaranlagen?
Der Blitzschutz ist bei Solaranlagen eine Sicherheitsmaßnahme von großer Bedeutung. Blitzeinschläge kommen zwar selten vor, aber sie können die PV-Anlage und ihre Komponenten schwerwiegend beschädigen. Zudem sind nicht nur direkte Blitzeinschläge ein Risiko, sondern auch indirekte oder Naheinschläge.
Was ist ein Blitzschutzsystem?
Normgerechte Blitzschutzsysteme verringern die Gefährdungen von Photovoltaik-Anlagen durch Blitz und Überspannung erheblich. Sie schützen bei direkten Blitzeinschlägen (Äußerer Blitzschutz) und Überspannungen (Innerer Blitzschutz). Das Bild zeigt die Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern.
Wann ist eine Blitzschutzeinrichtung empfehlenswert?
Wenn noch kein äußerer Blitzschutz auf dem Gebäude installiert wurde, ist die Installation einer Blitzschutzeinrichtung im Allgemeinen empfehlenswert. Bestimmte Umstände erhöhen zudem das Risiko eines Blitzeinschlags. Hierzu gehören vor allem der Standort der Anlage und die Art der Montage.
Was ist ein innerer Blitzschutz?
Die Hauptmaßnahme zur Umsetzung des inneren Blitzschutzes ist der Einbau eines Überspannungsgerätes im Hausstromverteiler. Um unkontrollierte Überspannung bei einem Blitzeinschlag zu vermeiden, wird die Photovoltaikanlage in den Potentialausgleich des Gebäudes integriert. Was sind Blitzschutzklassen?
Was ist ein äußerer Blitzschutz?
Äußerer Blitzschutz: Bekanntestes Beispiel ist der klassische Blitzableiter. Hierbei leitet eine geerdete Metallstange den Blitz über eine Leitung an der Hauswand in die Erde ab. Mit dem äußeren Blitzschutz wird der Einschlag in die Solarmodule verhindert. Zu beachten ist, dass keine Kamine oder Vorsprünge aus dem Schutzbereich herausragen.
Ist ein Blitzschutz bei Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben?
Bei Photovoltaikanlagen auf privaten Wohnhäusern ist ein Blitzschutz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dementsprechend gibt es für Privathaushalte auch keine genauen Vorschriften zum Blitzschutz.