Steuerliche Anreize für die Speicherung elektrischer Energie
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht
Welche Sektoren sind von der Energiesteuer befreit?
Gleichzeitig sind bestimmte Sektoren wie der Luft- und Seeverkehr in der EU derzeit vollständig von der Energiesteuer befreit. Solche Ausnahmen geben den falschen Anreiz und sollten überdacht werden, insbesondere angesichts der Rolle, die diese Sektoren beim Energieverbrauch und der Umweltverschmutzung spielen.
Wie werden Energieerzeugnisse und elektrischer Strom besteuert?
Im Vorschlag werden Energieerzeugnisse und elektrischer Strom in allgemeine Kategorien nach Art eingeteilt und in eine Rangfolge gemäß Energiegehalt und Umweltverträglichkeit gebracht. Auf diese Weise wird mit dem neuen System sichergestellt, dass die umweltschädlichsten Kraft- und Brennstoffe am höchsten besteuert werden.
Welche Anreize gibt es für die Errichtung von stromspeicheranlagen?
Besonderer Anreiz für die Errichtung von Stromspeicheranlagen besteht durch ihre Einordnung als Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2023 für den Fall, dass die Stromspeicheranlage ausnahmslos Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas aufnimmt.
Welche Photovoltaikanlagen sind von der Steuer befreit?
Ab dem Steuerjahr 2022 gilt für bestehende und neue Photovoltaikanlagen: Der Betrieb und die Nutzung von Anlagen bis 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern sind von der Einkommensteuer und Gewerbesteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern sind es bis zu 15 Kilowatt pro Wohneinheit.
Was ist eine Stromspeicherung?
„Stromspeicherung ist die Entnahme elektrischer Energie aus dem Versorgungsnetz, die physi-kalische oder chemische Speicherung dieser Energie sowie deren Rückwandlung und Rückspei-sung in Form elektrischer Energie in das Netz, aus dem die elektrische Energie entnommen wurde.“
Was ist die Speicherung?
Speicherung ist nach Auffassung des BMWK allein der steuerbare Zeitversatz zwischen Erzeu-gung und Verbrauch. Aus diesem Grunde ist der BDEW der Auffassung, eine Abgrenzung zur primären „Stromerzeugung“ und zum finalen „Letztverbrauch“ ist dringend erforderlich.