Neueinführung des deutschen Energiespeicherschranks
Abweichend von dem Grundsatz des Art. 13 Abs. 1 EV bestimmte Abs. 2 der Vorschrift, dass Einrichtungen und Teileinrichtungen i. S. d. Abs. 1, die bis zum Wirksamwerden des Beitritts Aufgaben erfüllt haben, die nach der
Was bringt die neue Definition von Energiespeicher?
Die neue Definition ermöglicht die wirtschaftliche Nutzung von Energiespeichern in Deutschland und ermöglicht den Einsatz der Schlüsseltechnologie für die Energiewende zur Sektorkopplung, fasst Dr. Susanne König zusammen.
Wie kann der Speicherausbau der Energiewende erfolgreich sein?
Der für den Erfolg der Energiewende notwendige Speicherausbau kann in der Tat nur dann stattfinden, wenn den Projektierern von Speicherprojekten alle Möglichkeiten zur Sicherstellung der Betriebswirtschaftlichkeit gegeben werden. Hierzu sollten alle Nutzungsoptionen von Speichern verfügbar gemacht werden.
Wer unterstützt die Energieeffizienz?
Die entsprechende Unterstützung für diese Aufgabe wird von der Bundesstelle für Energieeffizienz gewährleistet, die über die entsprechende Expertise ver-fügt. Die Regelung entspricht in wesentlichen Teilen dem § 9 Absatz 2 Nummer 4 des Energiedienstleistungsgesetzes.
Was macht die Bundesstelle für Energieeffizienz?
Die Bundesstelle für Energieeffizienz übernimmt die Erstellung und den Betrieb des Energieverbrauchsregisters für den Bund sowie die Abstimmung der Schnittstellen mit den Bundesländern. Der Fachkräftemangel droht immer stärker zum Flaschenhals der Energiewende zu werden.
Wie hoch ist die Energieeffizienz neuer Rechenzentren?
Die Energieeffizienz neuer Rechenzentren wird, allein schon aus Kostengründen, weiter entsprechend dem Trend gesteigert. Daher wird abgeschätzt, dass für Rechenzentren, die ab 1. Januar 2025 in Betrieb genommen werden, im Durchschnitt ein Wert von 1,3 PUE erreicht wird und somit keine zusätzlichen Kosten durch die Regelung anfallen.
Welche Richtlinien gibt es für die Energieeffizienz?
Ok-tober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1; L 113 vom 25.4.2013, S. 24), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2019/944 (ABl.